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Datum: 21.01.2011

"Schadensfall behindertes Kind": SPÖ und Grüne gegen Gesetzesnovelle

Ultraschallprüfung. Schwangerschaft. Gynäkologe überprüft das Leben des Fötus mit dem Scanner

Symbolbild | Fotoquelle © shutterstock

31.01.2011

Die von Justizministerin Bandion-Ortner vorgeschlagene Änderung des Schadenersatzrechts scheint wegen des Widerstands des Koalitionspartners nun durchzufallen.

Die Grüne Frauensprecherin Judith Schwentner sprach sich aus frauenpolitischer Sicht für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung aus. Ein Kind sei nie ein Schaden, so Schwentner. Der Schadenersatz jedoch solle bleiben. Besonders wichtig sei die Sorgfaltspflicht der Ärzte, außerdem soll den Frauen die Entscheidung überlassen werden.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hatte ebenfalls am in Begutachtung befindlichen Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz (SchrÄG) Kritik geübt: Für den Mehraufwand, den ein behindertes Kind verursacht, sind Ärzte haftbar, wenn Diagnosefehler vor der Geburt vorliegen oder Informationen vorenthalten wurden. „Das soll auch so bleiben, Gynäkologen haben wie alle anderen Ärzte für Fehler geradezustehen“, so Heinisch-Hosek.

Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) äußerte sich ebenfalls kritisch zur Novelle für eine Abschaffung der Haftungspflicht der Ärzte im Fall einer nicht diagnostizierten Behinderung von Babys in der Schwangerschaft. „Die Ärzte haben Patientinnen in diesem Feld aufzuklären. Jeder der seinen Auftrag nicht gut erfüllt, muss dafür auch haften“, so der Gesundheitsminister. „Man sollte den Betroffenen die Entscheidung, was sie mit einer Situation tun, auch überlassen.“

Die Begutachtungsfrist endet am 23. Februar 2011.


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 26.08.2020
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, Eugenik und Menschenwürde, News
Permalink: [Kurzlink]
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