Unter dem KV der SOS-Kinderdörfer arbeiten ca. 1600 Beschäftigte. Ähnlich wie bei der Sozialwirtschaft Österreich gibt es nun einen Rahmen-KV für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Eine Corona-Gefahrenzulage wurde auch ausverhandelt.
Der größte Kollektivvertrag der Gesundheits- und Sozialbranche – der SWÖ-KV – hat es vorgemacht, nun ziehen auch die SOS-Kinderdörfer mit ihrem KV nach: Eine Gehaltserhöhung in den Jahren 2020 und 2021, und im Jahr 2022 eine Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde pro Woche. Die Verkürzung der Normalarbeitszeit bei den SOS-Kinderdörfern ergibt dann 39 Wochenstunden (diese betrug ja bisher 40).
Von den seitens der Gewerkschaften angepeilten 35 Stunden sind die SOS-Kinderdörfer also noch viel weiter entfernt als die „Schwestern-KVs“ der SWÖ, Diakonie oder Caritas.
Corona-Zulage
Alle Mitarbeiter, die im Zeitraum von 16.3.2020 bis 30.6.2020 in unmittelbaren persönlichen Kundenkontakt gestanden sind, erhalten die Corona-Gefahrenzulage. Die Höhe der Zulage beträgt für diesen Zeitraum pauschal 500 Euro unabhängig der Häufigkeit der Kontakte. Die Zulage wird mit dem Juligehalt ausbezahlt.
Gehaltserhöhungen
2020: 2,7%
2021: Inflationsrate von Nov.2019 bis Okt.2020 (VPI) plus 0,6%
Arbeitszeitverkürzung
2022: Die Normalarbeitszeit wird von 40 auf 39 Stunden pro Woche verkürzt.
Karenzurlaube nach Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz, werden zur Gänze auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet. Dienstzeiten, die beim SOS-Kinderdorf erworben wurden, werden in vollem Umfang angerechnet.
Quelle:
www.gpa-djp.at | 15.05.2020
Artikel vom 11.05.2020 | Kollektivvertragsabschluss für SOS-Kinderdörfer 2020/2021/2022
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 15.05.2020
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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