Gute Neuigkeiten für Autofahrer mit Behinderung: Die Befreiung von der NoVA gibt es seit 1. Juli 2021 nicht nur beim Kauf eines Neuwagens sondern auch für Leasing-Autos.
Gerade bei der Neuanschaffung eines Autos stellt sich oft die Frage: Kaufen oder Leasen? Für behinderte Menschen ist bisher Leasen nicht wirklich eine Option gewesen, da in diesem Fall die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe nicht möglich war. Dies ändert sich ab 01.07.2021, wie der ÖAMTC in einer Presseaussendung mitteilte. Ab nun kommt die NoVA-Befreiung nämlich auch beim Leasing zur Anwendung.
Der ÖAMTC empfiehlt, sich die Bestätigung über die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer (diese gilt nun auch für die NoVA-Befreiung) gleich bei der Zulassung ausstellen zu lassen. Voraussetzung dafür ist der Besitz eines österreichischen Behindertenpasses mit Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit. Außerdem muss das Fahrzeug ausschließlich auf Personen mit Behinderungen zugelassen sein.
Diese und noch weitere Informationen zum Thema Behinderung & Mobilität (z.B. Parkausweis, Gratisvignette…) gibt es unter:
www.oeamtc.at/behinderung-mobilitaet
Quelle:
ÖAMTC via APA OTS | 06.07.2021
Presseaussendung vom 05.07.2021 | ÖAMTC: NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderung
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.07.2021
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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