Entschließungsantrag gegen ungerechtfertigte Ungleichbehandlung behinderter Menschen beim Abschluss von privaten Versicherungen eingebracht
Keine gleichberechtigte Teilhabe bei Abschluss von privaten Versicherungen
„Behinderte Menschen werden oft diskriminiert, wenn es um den Abschluss von privaten Versicherungen oder Lebensversicherungen geht. Sie müssen entweder mit deutlich höheren Prämien rechnen oder werden ganz vom Abschluss einer Versicherung ausgeschlossen“, so Abg. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit dem Regierungspartner SPÖ und mit Unterstützung aller im Parlament vertretenen Parteien, wurde daher ein Entschließungsantrag eingebracht, der ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen entgegenwirken soll.
„Die Diskriminierung von behinderten oder chronisch kranken Menschen beim Abschluss von Versicherungen führt immer wieder auch zu indirekten Nachteilen, weil Lebensversicherungen auch zur Besicherung von Krediten verwendet werden. Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss für alle Bereiche des Lebens gelten. Mit dem Fünf- Parteien-Beschluss soll nun auch der Diskriminierung im privaten Versicherungsbereich entgegengewirkt werden“, erklärt Abg. Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen.
Entwicklung eines niederschwelligen Beschwerdeverfahrens
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zielt darauf ab, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern, damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des BGStG erstreckt sich auch auf Rechtsverhältnisse wie Versicherungsverträge mit Verbrauchern.
Gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Behinderten, den Sozialpartnern, der Versicherungswirtschaft und der Verbraucher soll daher geprüft werden, ob und in welcher Weise Nachteilen von Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen insbesondere im Rahmen geschäftsplanmäßiger Erklärungen, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder des Versicherungsvertragsrechts entgegengewirkt und ein effektives niederschwelliges Beschwerdeverfahren entwickelt werden kann.
Quelle: APA
AutorIn: ÖVP Parlamentsklub
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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