Pühringer sieht Chancen für Pflegebedürftige. SPÖ und FPÖ wollen hingegen eine Verbesserung des Systems durch Bundeskompetenz und Vereinheitlichung erreichen.
In einem jüngsten Interview mit den Vorarlberger Nachrichten fordert der Oberösterreichischen Landeshauptmann und derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Josef Pühringer (ÖVP) eine Büdelung des Pflegegeldes bei den Ländern. Sein Argument: Vor Ort wisse man besser Bescheid über die Bedürfnisse der Menschen und daher könne das Pflegegeld dezentral besser verwaltet werden.
Hintergrund
Derzeit gibt es ein Bundespflegegeldgesetz und neun sehr ähnliche Landespflegegeldgesetze, die mit einer §15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern harmonisiert sind. Unter das Bundespflegegeldgesetz fallen etwa BezieherInnen einer Pension, unter das Landespflegegeldgesetz Menschen, die nicht im Arbeitsleben stehen bzw. gestanden sind.
Volkshilfe-Präsident gegen Pühringer-Vorschlag
Der Präsident der Volkshilfe Österreich, Univ.-Prof. Dr. Josef Weidenholzer, kann diesem Vorstoß Pühringers nichts abgewinnen. „Wir brauchen eine Vereinheitlichung im Pflegebereich, und sicher keine Verländerung. Denn das bringt mehr Verwaltungsaufwand und eine unterschiedliche Behandlung pro Bundesland, die niemand versteht.“, so Weidenholzer. Im Gegensatz zu Pühringer setze sich die Volkshilfe für eine einheitliche, österreichweite Pflegegeldregelung ein. Die Unterschiede bei der Zuerkennung in den einzelnen Bundesländern sollten abgeschafft werden und nicht durch eine Kompetenzsplittung weiter ausgebaut werden.
SPÖ, FPÖ und Sozialministerium erteilen Verländerung Absage
„Pühringer soll seinen Vorstoß in die falsche Richtung noch einmal überdenken“, zeigt sich der Oberösterreichische Sozialreferent Josef Ackerl verwundert. Ackerl sieht die Verantwortung für die Pflegefinanzierung klar beim Bund und wünscht sich eine Verlagerung bis Anfang 2012.
SPÖ-Sozialsprecherin Renate Csörgits versteht das Ansinnen Pühringers nicht. Oberösterreich halte mit 132 Tagen den absoluten Negativrekord, was die Neuzuerkennungsdauer des Landespflegegeldes betrifft, kritisierte Csörgits, deshalb sei es auch notwendig, die Kompetenzen an den Bund abzugeben, einheitliche Standards zu schaffen und dadurch kürzere Wartezeiten für Betroffene zu gewährleisten. „Im Sinne einer echten Verwaltungsreform bringt die Übernahme des Landespflegegeldes in Bundeskompetenz eine Reduktion der Entscheidungsträger, eine Vereinheitlichung in der Vollziehung, die Beschleunigung der Verfahrensdauer, eine Verwaltungseinsparung bei den Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik und setzt außerdem die Vorschläge des Rechnungshofs um“, so Csörgits.
Ebenfalls ablehnend steht einer Übertragung der Pflegegeldagenden an die Länder der FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer gegenüber. Schon jetzt differiere die durchschnittliche Auszahlung von Pflegegeld zwischen den Bundesländern stark. Außerdem werde ein und dieselbe Einschränkung in den verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich bewertet. Hofer ist so wie der Sozialminister dafür, das Pflegegeld zu einer ausschließlichen Bundessache zu machen und die Administration dem Bund zu übertragen.
Ein klares Nein kommt auch von Sozialminister Rudolf Hundstorfer, der ebenfalls die Pflegegeldkompetenzen beim Bund sieht. Eine Übertragung an die Länder komme nicht in Frage.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 26.08.2020
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
Permalink: [Kurzlink]