Inklusive Schule: miteinander und voneinander lernen
Das Präsidium der Lebenshilfe Österreich hat sich in seiner heutigen Sitzung erneut für die Unterstützung des Bildungsvolksbegehrens ausgesprochen: „Die Lebenshilfe unterstützt die Forderungen des Volksbegehrens „Bildungsinitiative“ und damit eine tiefgreifende Bildungsreform zum Wohle der jungen Generation. Jedem Kind in Österreich gebührt der Anspruch, seine Bildungschancen voll auszuschöpfen, unabhängig ob es mit einer Behinderung lebt oder nicht“, unterstreicht Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber.
Wesentliche Punkte des Bildungsvolksbegehrens stimmen mit den Forderungen der Lebenshilfe nach einer inklusiven Schule überein. Dazu zählt unter anderem die Inklusion von Kindern mit Behinderungen auf allen Bildungsstufen. „In einer inklusiven Schule lernen Kinder mit und ohne Behinderungen miteinander und voneinander. Die inklusive Schule beinhaltet alle Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges und sozial faires Bildungssystem, von dem alle Schüler und Schülerinnen profitieren“, hält Weber fest.
Forderung nach Baustopp für Sonderschulen
Als dringend reformbedürftig bezeichnet Weber das derzeitige Modell der Sonderschulen und verweist dabei auf eine aktuelle Studie der Universität Freiburg: „Die Berufsperspektiven von jungen Erwachsenen mit Sonderschulvergangenheit sind ungleich schlechter als von Schülern aus Integrationsklassen“, so Weber. Durchschnittlich besuchen rund 53 % aller Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Österreich eine Integrationsklasse.
Der Reformvorschlag der Lebenshilfe Österreich sieht eine Umwandlung der Sonderschulen in Regelschulen vor. In ihrem Stufenplan zur inklusiven Schule fordert die Lebenshilfe Österreich den sofortigen Baustopp von neuen Sonderschulen. „Jede neu zu bauende Schule muss von nun an eine inklusive Schule sein, in der Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen“, bekräftigt Weber.
Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen
Gesetzesgrundlage für die inklusive Bildung ist die UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24. Das Unterrichtsministerium beschäftigt sich seit Beginn des Jahres mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung, der die Rahmenbedingungen zur Umsetzung einer inklusiven Bildung mit allen Systembeteiligten abstimmt. „Die Vorarbeiten auf Beamtenebene sind bislang gut vorangeschritten. Wir ermutigen Frau Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied, den Reformprozess zur inklusiven Schule weiter fortzusetzen und gemeinsam mit den Verantwortlichen auf Landesebene die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine inklusive Schule zu gestalten“, schließt Weber.
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Quelle: APA
AutorIn: www.lebenshilfe.at
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration
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