Das neue Erwachsenenschutzgesetz, das voraussichtlich mit 1. Juli 2018 in Kraft treten wird, ersetzt das Sachwalterrecht und bringt für Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten der Selbstbestimmung.
Es enthält vier Möglichkeiten von Vertretungen:
die Vorsorgevollmacht sowie die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Doch was ändert sich wirklich und worauf müssen Sie in Zukunft achten?
Inhalte
- Die Gesetzesvorlage im Überblick
- Die 4 Vertretungsformen
- Zentrale Begrifflichkeiten: Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit
- Auswirkungen in der Praxis
Lernergebnisse
Die TeilnehmerInnen…
- kennen die grundlegenden Änderungen in der Erwachsenenvertretung.
- können KundInnen und Angehörige über die Grundzüge informieren.
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiterinnen aus sozialen Berufen, die Menschen mit Behinderung begleiten
Vortragende
Mag.a Alexandra Wakonig
Juristin, systemischer Coach, Lebens – und Sozialberaterin i.A. Frau Wakonig war als Geschäftsführerin einer gemeinnützigen Einrichtung und in der Wirtschaft tätig und leitet seit 2011 die Beratungseinrichtung inberatung von Jugend am Werk.
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Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 09.06.2017
Kategorie(n): Bildung
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