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Datum: 14.07.2022

Nationalen Aktionsplan (NAP) Behinderung 2022–2030 durch den Ministerrat beschlossen

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31.07.2022

Sozialminister Rauch: 375 Maßnahmen für Barrierefreiheit, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Der Ministerrat hat am 6. Juli 2022 den Nationalen Aktionsplan (NAP) Behinderung 2022–2030 beschlossen. Das Papier legt Ziele und Maßnahmen für die österreichische Behindertenpolitik der kommenden Jahre fest. Im finalen Entwurf wurden noch Inhalte eingearbeitet, die während der Begutachtung rückgemeldet wurden. Für Sozialminister Johannes Rauch ist der Beschluss „der Beginn eines Umsetzungsprozesses, in dem wir in den nächsten Jahren kontinuierlich Verbesserungen für Barrierefreiheit, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung umsetzen werden“.

Der Startschuss für den neuen NAP Behinderung erfolgte 2019: In über zwei Jahren intensiver Arbeit entstanden Beiträge mit einem Volumen von mehr als 700 Seiten – unter Mitwirkung der involvierten Ministerien, Ländern und Vertreter:innen von Menschen mit Behinderungen. Aus den gemeinsam erarbeiteten Inhalten wurde ein Nationaler Aktionsplan mit einem Umfang von 152 Seiten erstellt. In acht Kapiteln finden sich dort 375 Maßnahmen und 288 Zielsetzungen. Bis zuletzt wurden Änderungsvorschläge aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt. Den finalen NAP Behinderung 2022–2030 hat nun die Bundesregierung im heutigen Ministerrat beschlossen.

„Mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022–2030 liegt nun die neue Strategie der österreichischen Bundesregierung für die Arbeit für Menschen mit Behinderungen vor. Wir setzen damit die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich um und schaffen einen Rahmen von Maßnahmen, die wir in den nächsten Jahren umsetzen werden“, sagt Sozialminister Rauch. Er bedankte sich sehr herzlich für das Engagement aller Beteiligten, besonders aber für das Mitwirken der Vertreter:innen von Menschen mit Behinderungen.

Rauch betont, dass mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans die Arbeit nicht abgeschlossen ist: „Ich sehe den NAP Behinderung nicht als ein geschlossenes Dokument. Ich sehe das als einen Prozess, in dem laufend neue Verbesserungen eingebracht und umgesetzt werden. Es ist meine Aufgabe als Sozialminister, die Umsetzung in den kommenden Jahren kontinuierlich voranzutreiben.“


Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 02.08.2022
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
Permalink: [Kurzlink]
Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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