Nach der UN-Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im August wurden nun die Handlungsempfehlungen für Österreich veröffentlicht. Diese bestätigen wieder einmal, auf was die Organisationen in Österreich immer wieder hinweisen: es gibt enormen Handlungsbedarf!
In Österreich werden die Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention immer noch wie optionale Ziele behandelt – die Umsetzung lässt viel zu lange auf sich warten. So sind die Inhalte der Konvention nach 15 Jahren – seit der Ratifizierung 2008 – immer noch nicht umgesetzt.
„Diese Handlungsempfehlungen zeigen die großen Versäumnisse bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich – etwas, worauf der ÖZIV Bundesverband und andere Behindertenorganisationen immer wieder hingewiesen haben“, so ÖZIV-Präsident Rudolf Kravanja.
Kravanja betont weiter, dass „in vielen Bereichen bisher sehr wenig passiert ist“, und „in manchen Bereichen – wie bei der Inklusiven Bildung und bei der Barrierefreiheit im Wohnbau – gab es sogar Rückschritte“.
Insgesamt ein nicht zu akzeptierendes, blamables Zeugnis für die Republik Österreich.
„Bund und Länder, die für viele behindertenrelevante Themen zuständig sind, müssen endlich zusammenarbeiten, um Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu erreichen“, so Kravanja abschließend.
Der UN-Fachausschuss formuliert auf die zweitägige Staatenprüfung zusammengefasst folgende Handlungsempfehlungen:
Hinsichtlich dem Bildungssystem wird eine unverzügliche Beendigung des Ausbaus und ein Auslaufen des segregierenden Schulsystems gefordert. Weiters muss Inklusive Schule gefördert werden – es braucht eine bundesweite Strategie zur Umsetzung eines Schulsystems, dass alle Bildungsstufen umfasst.
Zum Thema Barrierefreiheit wird ein „Erlass von Gesetzen und Standards für die Zugänglichkeit von Dienstleistungen, Gütern und Infrastrukturen” gefordert. Neben einer Verbesserung der Barrierefreiheit von Wohnbauten wird außerdem formuliert, man müsse „Abstand nehmen von den vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegebenen Richtlinien, um die Barrierefreiheitsstandards im Wohnbau nicht weiter abzusenken“.
De-Institutionalisierung: Etablierung einer umfassenden, bundesweiten De-Institutionalisierungsstrategie mit Eckpunkten, Zeitrahmen und Finanzierung, die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen umfasst.
Es wird weiters gefordert, dass die Länder nach Artikel 4 Absatz 5 UN-BRK agieren. Konkret bedeutet das, dass sich die Bestimmungen der UN-BRK auf „alle Teile des Staatsgebiets ohne jedwede Einschränkung oder Ausnahme erstrecken“.
„Nun geht es darum, die Ärmel aufzukrempeln. Denn Handlungsempfehlungen, denen keine Taten folgen, sind für Menschen mit Behinderungen ein Hohn“, so Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.
Mehr Infos zu den Handlungsempfehlungen
[Download: UNO Handlungsempfehlungen vom 08. September 2023 (Originaltext Englisch, WORD-Dokument)]
[Video der Pressekonferenz Staatenprüfung Österreichs durch UN-Fachausschuss]
[www.behindertenrat.at/staatenpruefung]
Quellen
Österreichischer Behindertenrat via OTS | 12.09.2023
Fachausschuss der Vereinten Nationen veröffentlicht Handlungsempfehlungen
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230912_OTS0073/
ÖZIV via OTS | 12.09.2023
Mehr Tempo bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention!
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230912_OTS0062/
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 21.09.2023
Artikel-Kategorie(n): News, UN Behindertenrechtskonvention
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