Zentrale und wichtige Forderung der SelbstvertreterInnen und Organisationen für Menschen mit Behinderung wurde umgesetzt
Mit der Neuregelung im 2. Sozialversicherungsänderungsgesetz, die nun auch Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten und Tagesstrukturen arbeiten, in die gesetzliche Unfallversicherung mit einbezieht, wurde eine zentrale und wichtige Forderung der SelbstvertreterInnen und Organisationen für Menschen mit Behinderung umgesetzt. Seit Jahren setzen sich etwa bei Jugend am Werk der Werkstättenrat und der Wohnrat sowie die Selbstvertretungsinitiative „Vienna People First“ für eine Unfallversicherung ein und die Neuregelung ist somit auch ein schöner politischer Erfolg für die SelbstvertreterInnen für Menschen mit Behinderung. Für die Organisation Jugend am Werk bringt die Neuregelung ein Mehr an Gestaltungsmöglichkeiten für die Integration von Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich, etwa über ausgelagerte Arbeitsplätze, und bedeutet damit auch eine wichtige inhaltliche Weiterentwicklung, die wir sehr begrüßen.
Die genaue Ausgestaltung sowie die Entscheidung darüber, wer für die Kosten in der Höhe von täglich rund 12 Cent pro Person aufkommen soll, liegt nun im Kompetenzbereich der Länder. Jugend am Werk hofft auf entsprechende Regelungen der Länder, damit die finanzielle Mehrbelastung dieser wichtigen politischen Entscheidung zugunsten der Menschen mit Behinderungen nicht auf dem Rücken der Trägerorganisationen ausgetragen wird.
Ungeachtet dessen begrüßt die Organisation Jugend am Werk die Neuregelung im 2. Sozialversicherungsänderungsgesetz ausdrücklich und sieht darin einen ersten wichtigen Teilerfolg, um die geleistete Arbeit in Werkstätten und Tagesstrukturen als Erwerbstätigkeit anzuerkennen.
Quelle: Jugend am Werk
AutorIn: Dr. Walter Schaffraneck
Zuletzt aktualisiert am: 27.10.2010
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, Menschen mit Lernschwierigkeiten
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