Ab 1. Jänner 2016 müssen alle öffentlich zugänglichen Gebäude barrierefrei sein – sonst drohen Strafen.
Bevor Theresia Haidlmayr die Angebote im Schaufenster begutachtet, schaut sie sich den Eingangsbereich des Geschäfts an. Denn schon eine kleine Stufe bedeutet für die Rollstuhlfahrerin ohnehin meist Endstation. Ab 1. Jänner 2016 muss sie das nicht mehr einfach so hinnehmen. Denn mit diesem Tag endet die zehnjährige Übergangsfrist des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dann müssen alle öffentlich zugänglichen Gebäude barrierefrei sein. Sind sie es nicht, können Menschen, die sich dadurch diskriminiert fühlen, klagen. Frau Haidlmayr hat das auch vor.
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Quelle: KURIER.at
AutorIn: KURIER.at
Zuletzt aktualisiert am: 06.07.2015
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