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Datum: 26.06.2017

Pflegegipfel: Rasche Behebung der Pflegemissstände hat oberste Priorität

Sozialminister Alois Stöger
30.06.2017

Sozialminister und LandesrätInnen verständigen sich auf rasches Vorgehen – Stöger fordert Abschaffung des Pflegeregresses und will Pflegefinanzierung langfristig sichern

Am heutigen Pflegegipfel im Sozialministerium verständigten sich Minister Alois Stöger und die zuständigen LandesrätInnen auf ein rasches Vorgehen zur Behebung der kürzlich bekannt gewordenen Pflegemissstände. „Pflege geht uns alle an. Hier hat die gesamte Politik – Bund Länder und Gemeinden – eine gemeinsame Verantwortung“, so Stöger, der die Kooperationsbereitschaft der Länder lobt. „Jetzt geht es darum, die bestehenden Missstände rasch und lückenlos zu beheben. Die Sicherstellung der Pflegequalität für alle hat oberste Priorität. Darauf haben wir uns heute geeinigt“, fasst der Sozialminister das Ergebnis des Gipfels zusammen. Neben kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Pflegequalität, stellte Stöger heute auch erste Pläne zur langfristigen Weiterentwicklung des Pflegesystems vor. Für den Sozialminister stehen dabei die Abschaffung des Pflegeregresses und die finanzielle Absicherung der Pflege, ohne weitere Belastungen des Faktors Arbeit, im Mittelpunkt. „Ich will, dass die Qualität der Pflege nicht vom eigenen Geldbeutel abhängt“, so Stöger.

Bereits im Rahmen der SoziallandesreferentInnenkonferenz hatte der Sozialminister die Länder zu einem gemeinsamen Pflegegipfel eingeladen, um die Pflegemissstände zu thematisieren, die durch den Bericht der Volksanwaltschaft bekannt geworden sind. „Die Pflege in Österreich funktioniert. 98 Prozent aller Pflegeeinrichtungen leisten hervorragende Arbeit. Bei den aufgetretenen Missständen darf aber niemand wegsehen“, so Stöger, der sich heute auch über die weitere Vorgehensweise der Länder zur Behebung der Missstände informierte. „Wir wollen die Pflege für alle Menschen zu den besten Bedingungen regeln. Da ziehen wir im Bund und den Ländern an einem Strang. Ich danke den zuständigen Landesrätinnen und Landesräten dafür, dass sie sich so eingehend mit dem Thema Pflege auseinandergesetzt und heute schon erste Ansätze präsentiert haben, um die Probleme im Sinne der Pflegebedürftigen zu lösen“, erklärt Stöger nach dem Gespräch im Sozialministerium.

Stöger fordert Abschaffung des Pflegeregresse

Zusätzlich zur gemeinsamen Vorgehensweise, um die Pflegequalität rasch und nachhaltig sicherzustellen, sprach der Sozialminister am Pflegegipfel auch die mittel- und langfristige Weiterentwicklung des Pflegesystems an. In einem ersten Schritt fordert Stöger die Abschaffung des Pflegeregresses: „Es kann sehr schnell gehen und der Pflegeregress nimmt im schlimmsten Fall ein ganzes Lebenswerk. Das ist nicht gerecht. Das ist eine 100-prozentige Erbschafssteuer für die Angehörigen aller, die pflegebedürftig sind und sich diese Pflege nicht leisten können.“

Um den Einnahmenentfall aus dem Pflegeregress zu kompensieren, schlägt Stöger eine Erbschafssteuer auf extrem große Vermögen ab einer Million Euro vor, die zu jährlichen Einnahmen von 500 Millionen Euro führen würde. „Damit können wir nicht nur den Pflegeregress abschaffen, sondern auch 50% der Kostenbeiträge für mobile Pflege übernehmen und ein höheres Pflegegeld für schwerst behinderte Kinder ausbezahlen“, so Stöger, der darüber hinaus bis zum Jahr 2022 eine Milliarde aus diesen Einnahmen in die Aufwertung der Pflegeberufe investieren will.

Pflegefinanzierung langfristig absichern

Auch die Sicherstellung der langfristigen Pflegefinanzierung, über den bis 2021 beschlossenen Finanzrahmen hinaus, wurde am heutigen Gipfel thematisiert. „Wir dürfen unsere Augen nicht vor der demographischen Entwicklung verschließen. Wir werden für die Pflege mehr Geld brauchen“, betont Stöger, der eine weitere Belastung des Faktors Arbeit zur Finanzierung der Pflege ablehnt.

Stöger schlägt daher eine einheitliche Finanzierung der gesamten Pflege vor, die aus einem gemeinsamen Topf, aus Mitteln des Bundes, der Länder sowie der Erbschaftssteuer, getragen wird. Im Rahmen einer ausgewogenen Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern soll der Bund eine zusätzliche Ausfallshaftung für die Pflege der Menschen übernehmen. „Durch diese Vereinfachung reduzieren wir die Bürokratie und machen Mittel frei, für die Betreuung der Menschen“, so Stöger, der zudem die Erarbeitung von Qualitäts- und Mindeststandards anregt, die von Bund und Ländern gemeinsam weiterentwickelt werden sollen.


Quelle: APA OTS
AutorIn: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Zuletzt aktualisiert am: 30.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News
Permalink: [Kurzlink]
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