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Datum: 14.07.2020

Corona-Krise: Unterstützungsgelder für gemeinnützige Organisationen

NPO-Fonds Unterstützung für NPO, die durch Corona im Fortbestand gefährdet sind

Fotoquelle © shutterstock | Bildmontage mit Text © behindertenarbeit.at

31.07.2020

Am 6. Juli 2020 ist eine Verordnung des Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport in Kraft getreten, die es Non Profit Organisationen (NPO) ermöglicht, finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenn deren Fortbestand durch die Corona-Krise in Gefahr ist.

Gemeinnützige Organisationen können ab sofort eine Unterstützung aus dem NPO-Fonds beantragen. Bei dem Antrag muss glaubhaft dargestellt werden, dass die Organisation wegen der Corona-Krise wirtschaftlich und finanziell beeinträchtigt wurde. Der Bereich „Soziales und Inklusion“ – dazu zählen auch NPO aus dem Behindertenbereich – ist in der Liste der förderbaren Organisationen ausdrücklich erwähnt.

Unterstützung soll Fortbestand der NPO ermöglichen

Vereinfacht gesagt, können aus dem Fonds Kosten (z.B. Miete, Versicherung, Personalkosten für beschäftigte Menschen mit Behinderung, Stromrechnung…) bezahlt werden, die im Zeitraum von 1. April bis 30. September 2020 entstanden sind bzw. entstehen. Ist die Gesamtsumme der beantragten Förderung höher als € 3.000,–, dann muss auch noch ein nachweisbarer Entfall von Einnahmen vorliegen.

Kosten, die durch Versicherungen oder andere Förderungen gedeckt sind, können nicht vom NPO-Fonds gefördert werden.

Der Förderbetrag für eine Organisation beträgt mind. € 500,– und max. € 2,4 Mio. Der Fonds wendet sich also sowohl an kleine als auch an größere NPO.

Mehrstufige Abwicklung

Die Abwicklung erfolgt mehrstufig. Der Antrag kann ab sofort gestellt werden. Da klarerweise noch nicht alle Kosten bis zum 30.09. feststehen,  können im ersten Antrag Schätzungen der Kosten einfließen. Erste (Teil)beträge können lt. Auskunft des Ministeriums auch bereits vor Ende September ausbezahlt werden. Bis Ende Dezember 2020 muss dann eine Endabrechnung mit allen Belegen der beantragten Förderung eingebracht werden, danach erfolgt ggf. die Zahlung des Restbetrags.

Auch bei der ggf. Berechnung eines Einnahmeausfalls werden zuerst Schätzungen herangezogen und bei der Endabrechnung die tatsächlichen Zahlen der ersten 3 Quartale aus dem Jahr 2020 denen aus dem Vorjahr gegenübergestellt.

Auf der Internetseite des Ministeriums werden alle Details erklärt. Einen schnellen Überblick bietet auch das Youtube-Video zum NPO-Fonds.

Infos und Antrag

npo-fonds.at


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 21.07.2020
Artikel-Kategorie(n): Gesetze, News
Permalink: [Kurzlink]
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