Ein Kommentar zum Thema Behinderung als Schadensfall von Thomas Stix.
Eine Frau A will ein Kind bekommen. Sie entscheidet sich dafür. Sie will aber ein gesundes, also keines mit einer lebenslangen Schädigung, keines mit einer Behinderung. Sie geht zum Arzt und sagt, er solle ihr sagen, ob das werdende Kind gesund sei, und sollte es das nicht sein, so werde sie es nicht bekommen. Der Arzt irrt sich, das behinderte Kind kommt zur Welt. Die Frau will nun Ersatz für diesen Schaden, diesen Mehraufwand, zugesprochen bekommen.
Eine Frau B will ein Kind bekommen. Sie will es auch bekommen, falls es ein behindertes Kind werden soll. Der Arzt warnt sie davor, dass das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit behindert sein wird, da der Vater eine vererbbare chronische Krankheit hat. Diese Frau würde niemals Schadenersatz zugesprochen bekommen.
Ist es nun rechtens, dass Frau A mehr Unterstützung für ihr behindertes Kind erhält als Frau B?
Frau Königsberger-Ludwig (SPÖ) ist gegen die Änderung des Schadenersatzrechts, da sie befürchtet, Frauenrechte würden beschnitten werden. Aber was ist das für ein Frauenrecht, wenn es dann quasi in der Verantwortung der Frau liegt, wenn sie ein behindertes Kind kriegt ohne sich vorher ausreichend um eventuellen Schadenersatz gekümmert zu haben?
Wenn sich die Allgemeinheit vom Thema Behinderung als ein gesellschaftspolitisches Thema lossagen will und diese Sache privatisieren und dem/der Einzelnen überlassen will, ja, dann soll „das behinderte Kind als Schaden“ voll durchgezogen werden. Die Ärzteschaft wird sich dann peinlichst bemühen müssen, dass ja keines auf die Welt kommt, am besten, wir erzeugen unser Baby im Reagenzglas, dass es ja ein gesunder Junge wird! Die Versicherungen werden diesen Mehraufwand gerne bezahlen, ist immer noch günstiger als ein Behindertes!
Schöne Neue Welt!
Thomas Stix ist 38 Jahre alt und lebt seit Geburt mit Spinaler Muskelatrophie.
AutorIn: Thomas Stix
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, Kommentare, News
Permalink: [Kurzlink]