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Datum: 19.11.2021

Kommentar: „Notverordnung minimiert noch immer Personalschlüssel“

Walter Waiss

Walter Waiss (Fachbetreuer in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung), (C) Foto: Walter Waiss Privat

30.11.2021

3. Dezember = Jährlicher Welttag der Rechte von Menschen mit Behinderung = Recht auf Inklusion

März 2020, die Covid-19-Welle erreicht Österreich. Für sehr viele Menschen ist Vieles unklar. Eine infizierte Person kann bedeuten, dass es sehr viele Kontaktpersonen dazu gibt. Damals hieß das Quarantäne für alle. Für den Sozialbereich hat dies bedeutet, das in kürzester Zeit ein ganzes Betreuungsteam außer Gefecht gesetzt werden musste. Das Wort „Gefecht“ ist bewusst gewählt, weil diese völlig überfordernde Situation Chaos bedeutet hat und mit und in diesem Chaos gekämpft werden musste.

Systemerhaltende Notverordnungen mussten in Kraft treten. Im Sozialbereich hieß das, dass das Mindestmaß an Ausbildung von Betreuungskräften plötzlich kaum noch Relevanz hatte. Es hieß, dass die vorgegebenen und vorgeschriebenen Schlüsseln zwischen Anzahl an KlientInnen zur Anzahl von BetreuerInnen nicht mehr eingehalten werden müssen und auch nicht mehr kontrolliert werden. Das System musste aufrecht erhalten werden. Soweit, so nachvollziehbar. Denn die gesamte Gesellschaft musste massive Einbußen hinnehmen.

Anfang 2021 werden Impfungen im Sozialbereich deutlich erreichbarer. BewohnerInnen, KlientInnen, KundInnen erhalten die Möglichkeit sich impfen zu lassen, ebenso das Betreuungspersonal.

Die Gesamtlage beginnt sich zu entspannen. Geimpft, Genesen, Getestet… das sind die Schlüssel um wieder aktiv am Gesellschaftsleben teilnehmen zu können. Bis auf diese Einschränkungen, ist so gut wie alles wieder möglich. Arbeit passiert in vielen Bereichen nun wieder am gewohnten Arbeitsplatz, für manche bleibt es das Home-Office, weil es sich als praxistauglich herausgestellt hat. Doch die erwähnten Notverordnungen im Sozialbereich wurden nicht widerrufen. Sie gelten nach wie vor und somit auch als Richtlinien bei Kontrollen. Personalschlüssel und Berufsqualifikationen werden noch immer anhand der Krisensituation des Frühjahres 2020 ermessen.

Normalität ist also für viele Menschen zurückgekehrt, vor allem wenn man eine entsprechende Immunisierung nachweisen kann. Die zu betreuenden Menschen in Institutionen sind überwiegend geimpft, doch ihr Leben ist von Normalität nach wie vor weit weg. Sie leben noch immer unter einer Notverordnung, welche schon seit geraumer Zeit nicht mehr ihre Gültigkeit haben dürfte. Denn die ursprüngliche Krise ist schon eine Weile vorbei. Aber die Notverordnung ist langfristig gesehen eine sehr praktische und die Kosten massiv senkende Lösung. Sie ist allerdings mittlerweile nicht mehr zu rechtfertigen und steht im totalen Kontrast zu Inklusion, zu den Rechten von Menschen mit Behinderung.

3. Dezember 2021
= Welttag der Rechte von Menschen mit Behinderung
= Leben unter den Bedingungen einer Notverordnung


Walter Waiss
Fachbetreuer in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
Betriebsratsvorsitzender eines Vereins, der Menschen mit Behinderung umfassend betreut


AutorIn: Walter Waiss
Zuletzt aktualisiert am: 30.11.2021
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, Kommentare, News
Permalink: [Kurzlink]
Gleichstellung und Antidiskriminierung, Kommentare, News
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